AGB
1. Vertragsparteien
Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und OSK Office Service Kyhos, Inhaberin Stefanie Kyhos, Am Eichengarten 5, 91054 Buckenhof (Auftragnehmer). Insoweit sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner. Ist nicht anderes bestimmt, entfaltet dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dies kein Vertragsverhältnis zwischen dem beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.
2. Geltungsbereich
Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei Auftragserteilung hat der Auftraggeber in geeigneter Form zu bestätigen, dass er von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
3. Vertragsabschluss
Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers in seinem Vorhaben, welches der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt. Der Auftragnehmer übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für eine bestimmte Leistung.
Angebote des Auftragnehmers über das Internet oder in anderer Form sind freibleibend und unverbindlich. Zum Vertragsabschluss bedarf es des Auftrags des Auftraggebers sowie der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Beide - Auftragserteilung und Auftragsbestätigung - sollten schriftlich erteilt werden. In besonderen Fällen können beide auch mündlich erteilt werden.
Der Vertragsabschluss erfolgt mit Zugang der elektronischen Auftragsbestätigung oder mit Erteilung der mündlichen Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server, auf dem sich der Email-Account des Auftraggebers befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es nicht an.
4. Auftragsbestätigung
Soweit nicht im Weiteren anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung verbindlich für den Gegenstand und Umfang des Auftrages sowie die Vergütung. Mengenangaben in der Auftragsbestätigung beruhen auf den Angaben des Auftraggebers.
Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung im Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.
5. Verwendung Dritter
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zu Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dies kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.
6. Lieferung
Die Lieferungen erfolgen auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg, d.h. via Postsendung, Faxsendung, Überbringung oder über elektronische Datenfernübertragung. Der Auftragnehmer haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung der Daten bei der Übertragung sind alleiniges Risiko des Auftraggebers, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers beruhen. Gleiches gilt bei anderweitiger Lieferung. Im Falle der Lieferung auf anderem Wege als durch elektronische Datenfernübertragung trägt der Auftraggeber die Kosten des Versands oder der Überbringung.
7. Lieferzeiten
Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer bemüht sich um die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit. Bei erheblichen Verzögerungen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber schnellstmöglich in Kenntnis setzen. Verzögerungen von weniger als 10% sind nicht erheblich. Bei eintretenden Verzögerungen ist der Auftraggeber nach Setzen einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosen Verstreichen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Schadenersatzanspruch ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Als Schadenersatz kann maximal die Höhe des Auftragswertes beansprucht werden.
8. Zahlungsart
Die Rechnungsstellung erfolgt anhand der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste.
Die Zahlung erfolgt per Überweisung nach Rechnungsstellung. Die Rechnungssumme ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu überweisen. Nach Verstreichen dieser Frist ist der Auftraggeber automatisch in Zahlungsverzug.
Bei Großaufträgen von Neukunden behält sich der Auftragnehmer vor, auf eine Vorauszahlung von höchstens 30% der Auftragssumme zu bestehen.
9. Widerrufsrecht
Der Auftraggeber hat das Recht gemäß §3 Fernabsatzgesetz in Verbindung mit §361a BGB sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Auftragsbestätigung, durch Erklärung des Widerrufs von dem Vertrag zu lösen. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat. gewöhnlich mit Zugang auf dem Server, auf dem sich ein Email-Account befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es nicht an.
Der Widerruf ist schriftlich zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die Absendung innerhalb der Frist (bei Postsendung gilt Datum des Poststempels). Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat.
Der Auftragnehmer ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsabschluss die geschuldete Leistung unzumutbar geworden ist.
10. Sofortige Ausführung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung der Leistung auch vor Ablauf der Widerrufsfrist nach Ziffer 9 zu beginnen. Der Auftraggeber stimmt einer sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu.
11. Stornierung
Der Auftraggeber ist auch nach Erlöschen des Widerrufsrechts nach Ziffer 9 berechtigt, den Auftrag jederzeit zu stornieren. In diesem Fall hat er jedoch die bis zur Stornierung entstandenen Kosten - mindestens jedoch 30% des kalkulierten Rechnungsbetrages - zu erstatten und die bereits angefertigten Teile des Textes zu bezahlen.
12. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für den Auftragnehmer unentgeltlich, erbracht werden. Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z..B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Auftraggeber selbst zu tragen.
Datenträger, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.
Von allen dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, auf die der Auftragnehmer bei evtl. Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme des Werkes, spätestens jedoch zum vereinbarten Liefertermin.
13. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel der Leistung sind vom Auftraggeber, soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist, unverzüglich, bei Nichtkaufleuten innerhalb von 7 Kalendertagen, in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail zu rügen. Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf die Beseitigung von Mängeln. Für die Nachbesserung ist eine angemessene Frist zu setzen. Unterbleibt eine solche Fristsetzung, ist eine Minderung des Rechnungsbetrages ausgeschlossen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung nach Fristsetzung hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung.
14. Störungen, höhere Gewalt
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden und Verzögerungen, die aufgrund von Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt beruhen, sofern nicht im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
15. Haftungsbegrenzung
Der Auftraggeber wird hiermit gemäß §33 I des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) davon unterrichtet, dass der Auftragnehmer personenbezogene Daten in maschinell lesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, maschinell bearbeitet.
Der Auftragnehmer ist stets um die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen bemüht und die nach §9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelungen des §28 BDSG offenzulegen soweit er sich bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient. Gleiches gilt, soweit die Offenlegung zur Erkennung, Eingrenzung oder Beseitigung von Störungen oder Fehlern in Datenverarbeitungsanlagen des Auftragnehmers oder vorgenannten Dritten notwendig ist.
16. Datenschutz
Der Auftragnehmer ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren oder Sabotageprogrammen zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber weißt auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko hiermit ausdrücklich hin.
17. Geheimhaltungspflicht
Der Auftraggeber sowie Dritte, die in seinem Namen zur Erfüllung eines Auftrages tätig werden, verpflichten sich, über alle ihnen zur Kenntnis gekommenen Informationen über betriebliche Vorgänge, technische Einrichtungen sowie kaufmännische Vorgänge des Auftraggebers gegenüber jedem, der mit dem Vorgang nicht dienstlich befasst ist, strengstes Stillschweigen zu bewahren.
18. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für ergänzungsbedürftige Lücken in diesem Vertrag.
Gerichtsstand ist Erlangen.
Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.